Erschienen in:
16.01.2017 | CME
Retinaler Arterienverschluss
verfasst von:
Prof. Dr. N. Feltgen, Dr. A. Pielen
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 2/2017
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Zusammenfassung
Der Verschluss einer Netzhautarterie bedeutet für die Patienten eine einschneidende und meist lebenslange Seheinschränkung am betroffenen Auge. Dabei beruht der Verschluss selten ursächlich auf einer Augenerkrankung, bei den meisten Patienten lassen sich erhebliche kardio-und zerebrovaskuläre Grunderkrankungen nachweisen. Während der komplette Visusverlust bei Patienten mit Zentralarterienverschluss (ZAV) im Vordergrund steht, beklagen Patienten mit Astarterienverschluss (AAV) häufiger einen parazentralen bogenförmigen Gesichtsfelddefekt bei nur gering reduzierter Sehschärfe. Trotz zahlreicher Therapieversuche gilt der retinale Arterienverschluss (RAV) weiterhin als eine Erkrankung ohne visusverbessernde Therapie. Ein Hoffnungsträger ist die intravenöse Fibrinolyse, das Problem ist aber zum einen das kleine Therapiefenster von ca. 4,5 h, zum anderen der bisher fehlende eindeutige Nachweis einer Wirksamkeit. Die besondere Rolle des Ophthalmologen besteht auch in der Lotsenfunktion für diese Patienten, da eine neurologisch-kardiologische Abklärung essenziell ist.