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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

19. Intervention bei Kindesmisshandlung, sexuellem Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung

verfasst von : Bernd Herrmann, Reinhard B. Dettmeyer, Sibylle Banaschak, Ute Thyen

Erschienen in: Kindesmisshandlung

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Zusammenfassung

Ärztliche Interventionen bei Hinweisen oder gesicherten Fällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch haben fünf wesentliche Ziele: sie sollen (1) möglichst evidenzbasiert, zeitnah und verlässlich das Kind oder Jugendlichen vor weiterer Gewalt und Deprivationserfahrung schützen, (2) eingetretene seelische und (selten) körperliche Schäden und Folgen behandeln, (3) die Beteiligung des betroffenen Kindes und Jugendlichen sicherstellen und (4) die Würde des betroffenen Kindes oder Jugendlichen (wieder) herstellen und Maßnahmen zum Opferschutz einzuleiten und (5) die sorgeberechtigten Erwachsenen zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen. Diese Interventionen erfolgen oft im Kontext von Maßnahmen der Jugendhilfe und der Familiengerichte. Strafrechtliche Verfahren gehören nicht primär zum medizinischen Kinderschutz, sind aber unter Umständen eng damit verknüpft.
Literatur
Zurück zum Zitat Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) (2020) Präventiver Kinderschutz bei Kindern psychisch und suchtkranker Eltern. Leitfaden für Fachkräfte im Gesundheitswesen. Version 1.0 – 12/2020. https://dgkim.de/leitlinien/leitfaden. Zugegriffen am 25.04.2021 Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) (2020) Präventiver Kinderschutz bei Kindern psychisch und suchtkranker Eltern. Leitfaden für Fachkräfte im Gesundheitswesen. Version 1.0 – 12/2020. https://​dgkim.​de/​leitlinien/​leitfaden. Zugegriffen am 25.04.2021
Zurück zum Zitat Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) (Hrsg) (2022) Empfehlungen zu Kinderschutz an Kliniken. Bonn, Kassel, Berlin; laufend aktualisiert, Erstausgabe 2010; aktuelle Version 2.0. https://dgkim.de/leitlinien/leitfaden. Zugegriffen am 25.04.2021 Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) (Hrsg) (2022) Empfehlungen zu Kinderschutz an Kliniken. Bonn, Kassel, Berlin; laufend aktualisiert, Erstausgabe 2010; aktuelle Version 2.0. https://​dgkim.​de/​leitlinien/​leitfaden. Zugegriffen am 25.04.2021
Zurück zum Zitat Fegert JM, Hoffmann U et al (2015) Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Ein Handbuch zur Prävention und Intervention für Fachkräfte im medizinischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Bereich. Springer, HeidelbergCrossRef Fegert JM, Hoffmann U et al (2015) Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Ein Handbuch zur Prävention und Intervention für Fachkräfte im medizinischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Bereich. Springer, HeidelbergCrossRef
Zurück zum Zitat Kinderschutzleitlinienbüro (2019) AWMF S3+ Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie), Langfassung 1.0, Februar 2019, AWMF-Registernummer: 027 – 069, S 238–250. www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-069.html. Zugegriffen am 25.04.2021 Kinderschutzleitlinienbüro (2019) AWMF S3+ Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie), Langfassung 1.0, Februar 2019, AWMF-Registernummer: 027 – 069, S 238–250. www.​awmf.​org/​leitlinien/​detail/​ll/​027-069.​html. Zugegriffen am 25.04.2021
Zurück zum Zitat Salgo L (2007) § 8a SGB VIII – Anmerkungen und Überlegungen zur Vorgeschichte und die Konsequenzen der Gesetzesänderung. In: Ziegenhain U, Fegert JM (Hrsg) Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung. Reinhardt, München, S 9–29 Salgo L (2007) § 8a SGB VIII – Anmerkungen und Überlegungen zur Vorgeschichte und die Konsequenzen der Gesetzesänderung. In: Ziegenhain U, Fegert JM (Hrsg) Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung. Reinhardt, München, S 9–29
Zurück zum Zitat Thyen U (2014) Sekundäre Prävention im Kindes- und Jugendalter in Deutschland. Die Früherkennungsuntersuchungen U1–J2. Monatsschr Kinderheilkd 162:518–526CrossRef Thyen U (2014) Sekundäre Prävention im Kindes- und Jugendalter in Deutschland. Die Früherkennungsuntersuchungen U1–J2. Monatsschr Kinderheilkd 162:518–526CrossRef
Zurück zum Zitat Thyen U, Meysen T, Dörries A (2010) Kinderschutz im Spannungsfeld ärztlichen Handelns. In: Suess GJ, Hammer W (Hrsg) Kinderschutz. Risiken erkennen, Spannungsverhältnisse gestalten. Klett-Cotta, Stuttgart, S 126–149 Thyen U, Meysen T, Dörries A (2010) Kinderschutz im Spannungsfeld ärztlichen Handelns. In: Suess GJ, Hammer W (Hrsg) Kinderschutz. Risiken erkennen, Spannungsverhältnisse gestalten. Klett-Cotta, Stuttgart, S 126–149
Zurück zum Zitat Übereinkommen über die Rechte des Kindes. UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut (Texte in Amtlicher Übersetzung) vom 20. November 1989, am 26.01.1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGB1. II, S 121 Übereinkommen über die Rechte des Kindes. UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut (Texte in Amtlicher Übersetzung) vom 20. November 1989, am 26.01.1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGB1. II, S 121
Zurück zum Zitat Zenz G (1981) Kindesmisshandlung und Kindesrechte. Erfahrungswissen, Normstruktur, Entscheidungsrationalität, 1. Aufl. Suhrkamp, Frankfurt am Main Zenz G (1981) Kindesmisshandlung und Kindesrechte. Erfahrungswissen, Normstruktur, Entscheidungsrationalität, 1. Aufl. Suhrkamp, Frankfurt am Main
Metadaten
Titel
Intervention bei Kindesmisshandlung, sexuellem Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung
verfasst von
Bernd Herrmann
Reinhard B. Dettmeyer
Sibylle Banaschak
Ute Thyen
Copyright-Jahr
2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-62417-3_19

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