Wer als Arzt1 diagnostisch oder therapeutisch notwendige Maßnahmen bei Patienten durchführen will, benötigt dazu – abgesehen von Notfällen und anderen Sonderfällen – immer die Einwilligung des jeweiligen Patienten. Ohne eine solche Einwilligung wäre auch ein indizierter medizinischer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit wird demnach in aller Regel nur durch die nach genügender Aufklärung erteilte Einwilligung des Patienten beseitigt. …
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In diesem Beitrag wird ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit stets die männliche Form verwendet; sie bezieht sich auf Personen jeden Geschlechts.
In einer Leseranfrage in der Zeitschrift Journal of the American Academy of Dermatology möchte ein anonymer Dermatologe bzw. eine anonyme Dermatologin wissen, ob er oder sie einen Patienten behandeln muss, der eine rassistische Tätowierung trägt.
Extreme Arbeitsverdichtung und kaum Supervision: Dr. Andrea Martini, Sprecherin des Bündnisses Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) über den Frust des ärztlichen Nachwuchses und die Vorteile des Rucksack-Modells.
In einer Metaanalyse von 18 Studien war die Rate von Nachblutungen nach einer Abszesstonsillektomie mit weniger als 7% recht niedrig. Nur rund 2% der Behandelten mussten nachoperiert werden. Die Therapie scheint damit recht sicher zu sein.
Die erotischen Dimensionen von Peritonsillarabszessen scheinen eng begrenzt zu sein. Das heißt aber nicht, solche Abszesse und Erotik hätten nichts miteinander gemein, wie ein Fallbericht verdeutlicht.
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